AGB
I. Geltungsbereich
1. Unsere Angebote sind freibleibend.
2. Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Bedingungen. Als Werbeartikelgroßhändler liefern wir nur an Handel, Gewerbe, Industrie, Vereine und öffentliche Einrichtungen und nicht an Privatpersonen. Unsere AGB gelten für alle Verträge mit Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts und dabei auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Annahme der Ware gelten unsere AGB als angenommen.
3. Anderslautende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Käufers gelten nur, wenn wir ausdrücklich und schriftlich ihrer Anwendung zugestimmt haben. Serienmäßig hergestellte Ware wird nach Muster oder Katalog verkauft. Handelsübliche geringfügige Farb-, Muster-, Stoff-, Form- und Ausführungsabweichungen sind vertragsgerecht.
4. Die Verbindlichkeit der Aufträge beginnt dann, wenn wir diese schriftlich bestätigt haben, bzw. die Ware zur Auslieferung bringen. Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
II. Lieferbedingungen
1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auch bei frachtfreier Lieferung mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über. Sämtliche Sendungen gelangen grundsätzlich auf Rechnung des Bestellers zum Versand. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit nicht ausdrücklich gegenteiliges vereinbart ist. Bei Teillieferungen kann jede Lieferung gesondert in Rechnung gestellt werden.
2. Alle Inlandssendungen werden von uns per Post/Bahn oder Spediteur/Paketdienst nach unserer Wahl versandt. Für alle Auslandsaufträge gilt die Lieferbedingung ab Werk unabhängig vom Warenwert.
3. Die Ware ist sofort nach Empfangnahme durch den Besteller oder seine Beauftragten auf Transportbeschädigung hin zu prüfen. Äußerlich sichtbare Schäden sind sofort nach Empfangnahme dem Frachtführer bzw. bei Empfangnahme in unserem Betrieb oder Lager gegenüber unserem Personal geltend zu machen.
4. Lieferfristen beginnen erst, wenn der Besteller alle von ihm zu beschaffenden Unterlagen beigebracht hat und bei Druckerzeugnissen Druckfreigabe erteilt ist. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk des Herstellers (bei Direktlieferungen) oder unser Haus verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
5. Sind wir durch höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse, die trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwendbar sind - gleich ob in unserem Betrieb oder bei unseren Lieferanten oder Druckanstalten eingetreten. An der Erfüllung unserer Lieferverpflichtungen gehindert, verlängert sich die Lieferfrist in angemessener Weise, auch wenn derartige Ereignisse während eines bereits vorliegenden Verzuges eintreten.
6. Soweit wir nicht oder nicht rechtzeitig liefern können und dies nicht durch uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss einen kongruenten Deckungsgeschäftes mit unseren Zulieferern, sind wir von der Leistungsverpflichtung befreit. Der Besteller wird von uns in diesem Falle über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert, gegebenenfalls bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurück erstattet.
7. Wir sind berechtigt, die Lieferung zu verweigern, sofern nach Abschluss der Vertrages Tatsachen bekannt werden, die die Gegenleistung des Bestellers wegen dessen mangelnder Leistungsfähigkeit als gefährdet erscheinen lassen. In diesem Fall erfolgt die Lieferung, sofern der Besteller vorleistet oder angemessene Sicherheit stellt. Wir sind berechtigt, dem Käufer eine angemessene Frist zur Vorleistung oder Stellung von Sicherheiten zu setzen und nach Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten.
8. Im Fall des Lieferverzuges kann der Besteller nach fruchtlos abgelaufener angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Im Falle der Unmöglichkeit unserer Leistung steht ihm dieses Recht auch ohne Nachfrist zu. Lieferverzug steht der Unmöglichkeit gleich, wenn die Lieferung länger als acht Wochen nach Eintritt des Verzuges nicht erfolgt.
9. Das Recht auf Aufwendungsersatz gem. § 284 BGB ist ausgeschlossen.
III. Gewährleistung
1. Im Falle des Vorliegens eines Mangels und dessen rechtzeitiger Anzeige leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Besteller jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
3. Bei Vorliegen eines Mangels steht dem Besteller ein Kaufpreiszurückbehaltungsrecht nur in angemessener Höhe, die sich nach der Art des Mangels und der Nutzungsbeeinträchtigung richtet, zu. Darüber hinaus sind wir berechtigt, die Nachbesserung solange zu verweigern, bis der Besteller einen unter Berücksichtigung des vorhandenen Mangels angemessenen Anteil des Gesamtkaufpreises bezahlt hat, insbesondere denjenigen von mangelfreien Teilstücken.
4. Der Besteller hat uns offensichtlich Mängel unabhängig von den Vorschriften der §§ 377, 378 HGB unverzüglich, längstens jedoch innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Besteller trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
5. Wählt der Besteller wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
6. Wählt der Besteller nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Besteller, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
7. Bei der Bemessung der Angemessenheit einer zu setzenden Nachfrist sind insbesondere auch die Schwierigkeiten bei uns zu berücksichtigen, die wir hinsichtlich der Lieferfähigkeit unserer Lieferanten sowie der Beförderungszeiten bei Ware, die im Ausland produziert wird, haben können. Die Nachfrist ist in der Regel mindestens mit 50 % der vereinbarten Lieferfrist zu setzen.
8. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Besteller uns den Mangel nicht rechtzeitig entsprechend Ziff. 4 angezeigt hat.
IV. Haftungsbeschränkungen
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungshilfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht.
2. Die vorherstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Käufers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers.
3. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr nach Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.
V. Rücknahme
Wenn wir nicht zur Rücknahme verpflichtet sind, nehmen wir gelieferte Ware nur zurück, wenn dies vorher vereinbart wurde, die Ware und die Originalverpackung sich in einwandfreiem Zustand befindet und die Rücklieferung frachtfrei an uns erfolgt. Ware, die mit einem Werbeaufdruck versehen ist, kann grundsätzlich nicht zurückgenommen werden. Unfreie Rücksendungen werden von uns nicht angenommen. Für den Fall der Rücknahme von Ware steht uns ein pauschalierter Schadensersatzanspruch in Höhe von 15% des Bruttoverkaufspreises als Bearbeitungsgebühr zu.
VI. Preise
Sämtliche Preise verstehen sich in Euro. Berechnet werden die bei Auslieferung geltenden Tagespreise. Treten bei einem Liefertag, falls dieser vier Monate nach Vertragsschluss liegt, Änderungen der Preisgrundlage ein, z.B. Preiserhöhungen für Grundstoffe, Zulieferungen, Lohnerhöhungen, behalten wir uns eine entsprechende Preisanpassung nach Information des Bestellers vor. Zwischen Vertragsschluss und Auslieferung aufgetretene Erhöhung von Frachten, Zöllen und sonstigen Abgaben, berechtigen uns zur sofortigen Preisanpassung.
VII. Zahlungsbedingungen
1. Unsere Rechnungen sind sofort innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Bei Vorkasse gewähren wir 2 % Skonto auf den Nettowarenwert zuzüglich Mehrwertsteuer.
2. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten im Falle von Gewährleistungsansprüchen ist nur möglich, wenn der Gegenanspruch auf dem gleichen Schuldverhältnis beruht. Aufrechnungen des Bestellers mit eigenen Ansprüchen sind nur dann zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
3. Zur Geschäftsanbahnung/ Lieferung von Waren/ Abschätzung des Vorleistungsrisikos/ Bestellung von Waren/ erlauben wir uns, von der EuroTreuhand Inkasso GmbH in Köln eine Wirtschaftsauskunft (Zahlungsausfallwahrscheinlichkeit) über Sie einzuholen und diese bei uns zu speichern. Hiervon möchten wir Sie informieren, um der Benachrichtigungspflicht nach dem Bundesdatenschutzgesetz nachzukommen.
VIII. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum all unserer gelieferter Waren bis zur vollständigen Begleichung aller Forderung aus der laufenden Geschäftsbeziehung durch den Käufer vor. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Käufer bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und gegen Diebstahl und Feuer zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Käufer diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Der Käufer hat all die in unserem Eigentum bleibenden Gegenstände unentgeltlich und mit kaufmännischer Sorgfalt zu verwahren. Der Käufer ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach den beiden vorstehenden Absätzen dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er ist verpflichtet, seinen Abnehmern unseren Eigentumsvorbehalt aufzuerlegen. Der Käufer tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Der Käufer ist auf unser Verlangen hin verpflichtet, uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Die Rücknahme der Ware oder das Herausverlangungsbegehren stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Käufer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist. Wir verpflichten uns, die uns auf Grund dieser Vereinbarung zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
IX. Schadensersatz bei Nichtabnahme
Nimmt der Käufer eine ordnungsgemäß bestellte Ware auch nach angemessener Nachfristsetzung nicht ab oder erklärt der Käufer bereits vor Lieferung wörtlich oder sinngemäß, dass er die Ware nicht abnehmen werde, können wir ohne weitere Mahnung vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Als Schadensersatz können wir 25 % des Bestellpreises ohne Abzug fordern. Dies gilt auch für den Fall unseres berechtigten Vertragsrücktrittes nach berechtigter Aufforderung zur Vorleistung oder Stellung von Sicherheiten. Es steht uns des weiteren frei, statt diesem pauschalen Schadensersatz einen höheren Schadensersatz geltend zu machen. Dem Käufer steht es frei, einen geringeren Schaden unsererseits darzulegen und unter Beweis zu stellen.
X. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. Wichtige Hinweise zum Direktimport: Wir können neben unserem Standardprogramm alle Artikel in großen Stückzahlen direkt importieren. Bitte kontaktieren Sie uns in einem solchen Falle, damit wir Ihnen eine gesondert Offerte anbieten können.